Aufträge, die bis zum 31.12.2025 18:00 Uhr eingehen, werden noch dieses Jahr zum zuständigen Mahngericht weitergeleitet. Dies schützt Ihre Forderung ggf. gegen Verjährung. OK

Gebührenrechner

Der Gebühren-Rechner

Die Kosten, die im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens für Sie als Gläubiger anfallen, sind einheitlich geregelt und bei allen Mahngerichten in Deutschland gleich. Bis zu einem Streitwert von 1.000,00 EUR (= Wert Ihrer offenen Forderung) beträgt die Gerichtsgebühr z.B. 36,00 EUR (ab 01.06.2025: 38,00 EUR).

Um zu erfahren, wie hoch die Kosten und Gebühren für den Mahnbescheid bei Ihrer Forderung sind, geben Sie hier einfach den Betrag Ihrer Forderung ein:

Betrag Ihrer Forderung (ohne Mahnkosten):
 
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Hotline für Fragen zum Mahnverfahren:

030 2178 2176

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr