Mahnbescheid-Formular.de - AGB

1. Gegenstand des Auftrages

1.1 Zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden: AG) und Mahnbescheid-Formular.de (im Folgenden: AN) kommt durch das Absenden des Antragsformulars ein Geschäftsbesorgungsvertrag folgenden Inhalts zustande.

1.2 Der AN beantragt als Vertreter des AG beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid für die mit dem Antrag mitgeteilten Forderungen gegen einen oder mehrere Dritte (im Folgenden: Schuldner). In diesem Zusammenhang wird der AN darüber hinaus folgende Tätigkeiten ausführen:

  • computergestützte Forderungsverwaltung
  • Überprüfung der Antragsdaten
  • Einreichen des Mahnantrags beim jeweils zuständigen Mahngericht, ggf. über einen Partneranwalt
  • Kommunikation mit dem Schuldner, mit Mahngerichten, Vollstreckungsgerichten und sonstigen Vollstreckungsorganen
  • Einleiten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach gesondertem Auftrag
  • Anfragen bei Registern und Auskunfteien, etwa für Adressermittlungen oder Bonitätsauskünfte
  • Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten gegen gesonderte Vergütung

2. Pflichten des AN

2.1 Der AN ist verpflichtet, dem AG jederzeit den aktuellen Verfahrensstand mitzuteilen. Der AN wird dem AG auf Anfrage jederzeit sämtliche im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen zur Verfügung stellen, ggf. gegen eine Bearbeitungspauschale.

2.2 Der AN wird personenbezogene Daten des Kunden den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechend speichern bzw. verarbeiten. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

2.3 Der AN ist nicht verpflichtet, einen Auftrag durchzuführen, wenn eine Interessenkollision vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schuldner bereits Kunde des AN ist.


3. Pflichten des AG

3.1 Der AG ist verpflichtet, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Informationen vollständig und fehlerfrei zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der AG hat dem AN eingehende Zahlungen unverzüglich anzuzeigen. Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu Nachteilen sowohl aufseiten des AG als auch des AN führen. Der AG ist dem AN in diesem Fall regresspflichtig.


4. Anfallende Kosten und Auslagen

4.1 Der AN wird für den AG auf Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, welcher weitgehend über Erfolgsprovisionen vergütet wird.
Der AG hat stets die Inkassokostenpauschale in Höhe von 24,99 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zu tragen, zzgl. anfallender Auslagen für Dritte (insbesondere Gerichte und Gerichtsvollzieher).

4.2 Im Fall eines Vergleichsschlusses mit dem Schuldner fällt eine Erfolgsprovision in Höhe von 5 % der Hauptforderung an, zzgl. der beigetriebenen Mahnkosten und Verzugszinsen, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

4.3 Dem AN ist es nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verwehrt, bestrittene Forderungen zu verfolgen. Im Fall des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner fällt die Bearbeitungspauschale von 24,99 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) an.

4.4 Ist die vom AG geltend gemachte Forderung bereits tituliert (etwa in Form eines Urteils oder Kostenfestsetzungsbeschlusses), oder ist die Forderung unberechtigt, zahlt der AG dem AN eine Inkassopauschale in Höhe von 10 % der Hauptforderung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

4.5 Im Fall eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs übernimmt der AN die Forderung des AG. Der AG hat die für den ersten Vollstreckungsversucht entstandenen Auslagen zu tragen. Für die weitere Überwachung bzw. weitere Vollstreckungsversuche trägt der AG eine Erfolgsprovision in Höhe von 30 % von allen auf die Hauptforderung anzurechnenden Zahlungen, zzgl. der beigetriebenen Mahnkosten und Verzugszinsen, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Der AG hat nur die für den ersten Vollstreckungsversuch anfallenden Auslagen zu tragen.

4.6 Ist die vom AG geltend gemachte Forderung bereits tituliert und hat er diese dem AN übergeben, fällt eine zusätzliche Erfolgsprovision in Höhe von 50 % auf alle auf die Hauptforderung anzurechnenden Zahlungen an, zzgl. der beigetriebenen Mahnkosten und Verzugszinsen, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Weitere Auslagen hat der AG nicht zu tragen.

4.7 Der AG zahlt dem AN stets die realisierten Mahnkosten und Verzugszinsen, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

4.8 Für die Beauftragung des AN findet die folgende Tariftabelle Anwendung, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

Abschluss wegen Nichterfolgs (gerichtlich): 24,99 € brutto inkl. der ges. MwSt.
Erfolgreiche Realisierung: Bei Gegenstandswerten bis 210,00 € fällt eine Erfolgsprovision in Höhe von 21,00 € netto zzgl. der ges. MwSt. = 24,99 € brutto zzgl. Mahnkosten und Verzugszinsen, zzgl. MwSt. an; bei Gegenstandswerten über 210,00 € fällt eine Erfolgsprovision in Höhe von 10 % zzgl. Mahnkosten und Verzugszinsen, zzgl. MwSt. an; bei Teilzahlungen fällt gegenstandswertunabhängig eine Erfolgsprovision in Höhe von 10 % des auf die Hauptforderung fallenden Teils der jeweiligen Zahlung zzgl. MwSt. an.
Erfolgreiche Realisierung nach Vergleich: 5 % der Hauptforderung zzgl. Mahnkosten und Verzugszinsen, zzgl. der ges. MwSt.
Abschluss weil bestritten: 24,99 € inkl. der ges. MwSt.
Abschluss weil unberechtigt: 24,99 € inkl. der ges. MwSt.
Überwachung von Titeln: 30 % auf alle Zahlungen, zzgl. Mahnkosten und Verzugszinsen, jeweils zzgl. der ges. MwSt., zzgl. der Auslagen für den ersten Vollstreckungsversuch; Auslagen weiterer Vollstreckungsversuche trägt der AN
Übernahme titulierter Forderungen: 50 % aller Zahlungen auf die Hauptforderung, zzgl. Mahnkosten und Verzugszinsen, jeweils zzgl. der. ges. MwSt.

4.9 Der AN ist berechtigt, von eingehenden Zahlungen des Schuldners vorrangig die eigenen Ansprüche zu befriedigen und die entsprechenden Beträge einzubehalten.

4.10 Im Fall der Kündigung oder vorzeitigen Beendigung beachten Sie bitte hierzu Ziffer 9 und die damit einhergehenden Kosten.



5. Vorsteuerabzugsberechtigung

Ist der AG vorsteuerabzugsberechtigt, hat er dem AN anfallende Umsatzsteuerbeträge auszugleichen. Der AN wird eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.


6. Teilzahlungen, Vergleiche

Der AN ist berechtigt, mit dem Schuldner Vergleichsverhandlungen zu führen. Verbindliche Vergleiche bedürfen jedoch der Zustimmung durch den AG.


7. Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Auskunfteien

7.1 Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen externer Rechtsanwaltskanzleien zu bedienen, insbesondere der Kanzlei Rother, Dircksenstraße 41, 10178 Berlin bzw. Gierkezeile 12, 10585 Berlin.

7.2 Partneranwälte werden gegenüber dem AG stets über den AN kommunizieren und abrechnen. Von den Partneranwälten realisierte Forderungen werden über den AN ausgezahlt.

7.3 Der AN darf, soweit dies förderlich erscheint, Anfragen bei Auskunfteien wie etwa der SCHUFA stellen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen darf der AN den Auskunfteien Verfahrensinformationen melden.


8. Verrechnung, Aufrechnung

8.1 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die anfallenden Gebühren (Inkassokosten, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieher-Auslagen usw.) und sonstigen Verfahrenskosten (z.B. Erfolgsprovisionen) angerechnet. Der AN ist berechtigt, Zahlungen des Schuldners entgegenzunehmen, mit seinen eigenen Forderungen zu verrechnen und sodann an den AG auszukehren.

8.2 Bei Zahlung per Lastschrift durch den AG ist der AN berechtigt, realisierte Beträge erst nach Ablauf der Lastschrift-Rückgabefrist von 8 Wochen an den AG auszukehren.


9. Kündigung oder sonstige Beendigung des Auftrages und damit verbundenen Kosten

9.1 Beide Parteien können den Auftrag jederzeit kündigen.

9.2 Kündigt der AN, fallen diejenigen Kosten an, wie wenn die Forderung erfolgreich realisiert worden wäre. Dabei sind Verzugszinsen bis zum Zugang der Kündigung beim AN zu berechnen.


10. Haftung und Haftungsbeschränkung des AN

10.1 Der AN führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch und ist nicht für die Folgen einer Entscheidung haftbar, die aufgrund vom AG übermittelter falscher oder fehlerhafter Informationen getroffen wird. Der AN haftet insbesondere nicht für die Folgen der Verarbeitung fehlerhafter Daten.

Der AN haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung des AN greift nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, durch ihn, seinen gesetzlichen Vertretern und oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10.2 Etwaige Ansprüche der vorgenannten Art verjähren innerhalb eines Jahres. Im Übrigen gelten hierzu die gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Sollte trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsbeschränkung insbesondere eine gesetzliche Haftung eintreten, ist diese auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 EUR pro Haftungsfall, jedoch auf höchstens 1.000.000,00 EUR pro Kalenderjahr beschränkt.


11. Verjährungskontrolle

Der AN ist nicht verpflichtet, die Verjährung von Ansprüchen des AG zu überwachen.


12. Allgemeine Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Der AN nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.

12.2 Hinweis auf Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung: Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: www.ec.europa.eu/consumers/odr.


13. Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen (Nebenabreden), Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf die Schriftform. Telefongespräche sind unverbindlich und bedürfen schriftlicher Bestätigung.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen beider Parteien und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.2 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der AG einem anderen Recht unterliegt.


15. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg soweit wie möglich zu erreichen.


Stand: 26.02.2019

 
 

Hotline für Fragen zum Mahnverfahren:

030 2178 2176

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr